Laut Sondervorschrift 271 mssen Versandstcke, die Gemische mit mindestens 90 Masse-% Phlegmatisierungsmittel enthalten, nicht mit einem Gefahrzettel nach Muster 6.1 versehen sein, da es sich in dem Fall nicht um einen giftigen Stoff handelt. Die Sondervorschrift 802 bezieht sich u.a. auf giftige Stoffe.